1. 1.1. Dem Beschwerdeführer wird für dieses Beschwerdeverfahren und das Verfahren vor dem Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau die amtliche Verteidigung (unter Einsetzung seines freigewählten Verteidigers Rechtsanwalt Julian Burkhalter) gewährt. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 63.00, zusammen Fr. 1'063.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)