Nur schon die in den bisherigen Erwägungen wiedergegebenen Äusserungen des Beschwerdeführers legen nahe, dass dieser mit der mutmasslich von seiner Ehefrau angestrebten Trennung/Scheidung derzeit nicht klarkommt, diese nicht akzeptieren kann oder will und Personen aus dem familiären und auch bekanntschaftlich/nachbarschaftlichen Umfeld hierfür verantwortlich macht. Diesem Umfeld gegenüber scheint sein an den Tag gelegtes Verhalten relativ plötzlich (bzw. über einen kurzen Zeitraum hinweg) feindlich, völlig inadäquat und kaum mehr nachvollziehbar geworden zu sein.