Zwar machte der Beschwerdeführer mit Stellungnahme 13. April 2022 geltend, dass dieser Brief nicht als Beweismittel verwendet werden dürfe, weil er (was in den Akten hätte vermerkt werden müssen) nicht über die Aufhebung des Briefgeheimnisses informiert worden sei. Angesichts dessen, dass sich die Aufhebung des Briefgeheimnisses aber ohne Weiteres aus dem Gesetz (Art.