], Fragen 41, 46). Auch scheint es sich so zu verhalten, dass der Beschwerdeführer finanzielle Ansprüche namentlich gegen seine Söhne zu haben glaubt (Einvernahme H. vom 28. März 2022, Frage 36; vgl. auch act. 127 sowie Protokoll der Haftverhandlung [act. 170 ff.] S. 7). Die Ehefrau des Beschwerdeführers scheint am 16. Januar 2022 einen (womöglich mit der familiären Situation zusammenhängenden) Suizidversuch unternommen zu haben (vgl. hierzu etwa Einvernahme von D. vom 19. März 2022 [act. 77 ff.], Frage 22).