Die fraglichen Nachrichten seien unspezifisch und kündigten keinesfalls eine konkrete Tat an. Sie hätten auch weder seine Ehefrau noch seine Söhne in Angst und Schrecken versetzt. Von "Todesdrohungen" zu reden, sei willkürlich. "Ich gehe nicht alleine unter" sei keine Todesdrohung. Eine solche sei schon durch seine weitere Äusserung widerlegt, wonach seine Söhne seine Ehefrau anspucken würden, was bei einer Todesdrohung keinen Sinn ergäbe (Beschwerde Rz 6).