Zur Bejahung von Ausführungsgefahr genüge es nicht, einen "Gegenschlag" anzukündigen und zu sagen, dass man nicht allein untergehen werde, namentlich nicht, wenn es zwischenzeitlich schon x-fach zu Treffen gekommen sei, an denen nichts passiert sei. Er habe einen beinahe sauberen Leumund und sei nicht vorbestraft. Es habe nie Probleme wegen häuslicher Gewalt gegeben. Eine fachärztliche Begutachtung sei nicht notwendig, zumal ein Arzt bei einem sauberen Leumund und bei Fehlen psychischer Probleme keine Prognose abgeben könne.