akuten Trennungssituation" stattgefunden hätten. Läge tatsächlich Ausführungsgefahr vor, wäre die Situation bereits beim Zusammentreffen zwischen ihm, seiner Ehefrau und seinem Sohn E. am 25. März 2022 eskaliert. Obwohl die Drohungen der Polizei (seit Januar 2022) und den Beteiligten schon monatelang bekannt gewesen seien, sei nichts unternommen worden, weshalb es widersprüchlich sei, nunmehr (ab dem 31. März 2022) Ausführungsgefahr zu bejahen. Dies gelte auch in Bezug auf die angebliche Drohnachricht vom 22. Februar 2022.