Aus den Akten gehe hervor, dass dieser Brief weit früher (im Zusammenhang mit der von den Söhnen angekündigten Wohnungsräumung) verfasst worden sei. Dieses Schreiben habe seine Söhne zudem nicht daran gehindert, trotz Hausverbots am 24. März 2022 seine Wohnung zu betreten. Es sei nicht von einer Drohung auszugehen. Auch sein Sohn E. sei noch nicht befragt worden und habe offenbar auch keinen Strafantrag gestellt. Massgeblich sei nicht "das Verständnis eines objektiven Beobachters", sondern, ob seine Ehefrau und seine Söhne sich bedroht gefühlt hätten. Weil dies nicht der Fall gewesen sei, könne nicht von einem dringenden Verdacht (auf Drohungen) gesprochen werden (Beschwerde Rz 2).