sei erschreckend und zeuge von einem unmittelbar bevorstehenden erweiterten Suizid oder zumindest von einer Tötung der genannten Personen. Der Beschwerdeführer habe selbst zu Protokoll gegeben, dass seine Nerven blank lägen, was auch anlässlich der Haftverhandlung zum Vorschein gekommen sei. Der Beschwerdeführer habe sodann morgens um 3.00 Uhr E-Mails verfasst, weil er aufgrund der Situation nicht habe schlafen können. Seine Äusserungen wirkten martialisch und militärisch, habe er doch u.a. mit einem "Gegenschlag" gedroht und damit, dass er "mit und ohne Gesetz" mit aller Härte zurückschlagen werde.