Der Beschuldigte äusserte ca. am 20.01.2022 gegenüber seinem Sohn, E., dass er eine Pistole habe und zu G. (Strafkläger) gehen werde, um eine Sache zu klären. Zudem schickte der Beschuldigte dem Strafkläger seit ca. 14. Januar 2022 bis zum 5. Februar 2022 Nachrichten per SMS, WhatsApp und E-Mail mit Inhalten wie "jetzt spiele ich mit dir vielleicht ist eben so lustig für mich" und "… du musst dich weit verstecken". Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau befürchtete deswegen schwere Rechtsgutverletzungen. Die mutmassliche Combox-Nachricht -6-