3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen die ihm am 4. April 2022 zugestellte Verfügung mit Eingabe datiert vom 4. April 2022 (Postaufgabe am 5. April 2022) Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Es sei Dispositivziffer 1 der Verfügung vom 31.03.2022 des ZMG Brugg (HA.2022.154) aufzuheben und der Beschuldigte sei umgehend aus der Haft zu entlassen. 2. Eventualiter seien dem Beschuldigten bei Haftentlassung unter Androhung der Versetzung in Untersuchungshaft nachfolgende Ersatzmassnahmen aufzuerlegen: