3.4. Am 16. Mai 2022 ersuchte der Beschwerdeführer sinngemäss um Verlängerung der Sistierung. Mit Schreiben vom 19. Mai 2022 verweigerte die Verfahrensleiterin eine weitere Sistierung des Verfahrens und forderte den -3- Beschwerdeführer hinsichtlich seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege auf, Dokumente zum Nachweis seiner Bedürftigkeit einzureichen. 3.5. Mit Schreiben vom 7. Juni 2022 antwortete der Beschwerdeführer auf das Schreiben der Verfahrensleiterin vom 19. Mai 2022.