3.3. Am 7. April 2022 übermittelte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau der Beschwerdekammer ein Schreiben von Rechtsanwalt Urs Hochstrasser vom 6. April 2022, in welchem dieser mitteilte, vom Beschuldigten mit dessen Verteidigung betraut worden zu sein. Am 19. April 2022 reichte der Verteidiger bei der Beschwerdekammer eine Anwaltsvollmacht zu den Akten und ersuchte um Akteneinsicht. Diese wurde ihm mit Schreiben vom 20. April 2022 gewährt. Am 3. Mai 2022 reichte der Verteidiger unaufgefordert eine Stellungnahme zur Beschwerde ein und beantragte deren kostenfällige Abweisung.