3.2. Mit Eingabe vom 5. April 2022 ersuchte der Beschwerdeführer sinngemäss um Sistierung des Verfahrens. Zur Begründung führte an, er führe Vergleichsgespräche mit dem Beschuldigten. Mit Schreiben vom 7. April 2022 teilte die Verfahrensleiterin dem Beschwerdeführer mit, bis längstens am 16. Mai 2022 keine Verfahrenshandlungen vorzunehmen.