Plattform – bestellt und ihnen folglich auch direkt zugestellt oder abgegeben wurden. Dies passt zur Aussage der Beschuldigten, wonach sie zur Gemeinde gehe, wenn sie einen Betreibungsregisterauszug brauche (act. 110/Frage 23). Ausgehend davon, dass die Betreibungsämter korrekte Auszüge ausstellen und dass die Auszüge vom 14. Januar 2019 direkt der Beschuldigten bzw. C. zugestellt oder ausgehändigt wurden, bleiben einzig die Beschuldigte und/oder C., welche die Auszüge gefälscht und der D. AG eingereicht haben könnten. Die Beschuldigte gab anlässlich ihrer Einvernahme vom 1. Dezember 2021 auch an, dass sie und C. die Dokumente eingereicht hätten (act. 110/Frage 31).