Er habe keine Urkunde gefälscht. Anlässlich der Einvernahme vom 1. Dezember 2021 bei der Kantonspolizei Aargau habe die Beschuldigte ausgesagt, dass sie nicht mehr wisse, ob sie vor Mietbeginn ihren Betreibungsregisterauszug dem Vermieter habe zukommen lassen müssen. Sie habe keine Ahnung, woher der gefälschte Betreibungsregisterauszug stamme; sie habe ihn noch nie gesehen. Die Dokumente hätten sie und C. eingereicht. Sie habe die Betreibungsregisterauszüge nicht gefälscht und eingereicht. Abklärungen der Kantonspolizei Aargau hätten sodann ergeben, dass die D. AG den Eingang der Betreibungsregisterauszüge nicht zurückverfolgen könne.