14. Januar 2019 habe eine Seite umfasst und keine Betreibungen oder Verlustscheine aufgewiesen, wogegen der korrekte Betreibungsregisterauszug der Beschuldigten vom 24. August 2021 vier Seiten umfasst habe mit Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 19'925.36. C. habe anlässlich der Einvernahme bei der Kantonspolizei Aargau am 1. Dezember 2021 ausgesagt, dass alles, was die Wohnung betroffen habe, die Beschuldigte gemacht habe; er habe den gefälschten Betreibungsregisterauszug nicht eingereicht. Er wisse nicht, woher der gefälschte Betreibungsregisterauszug stamme; er habe ihn noch nie gesehen. Er habe keine Urkunde gefälscht.