Der gefälschte Betreibungsregisterauszug von C. vom 14. Januar 2019 habe zwei Seiten umfasst und lediglich einen Verlustschein in Höhe von Fr. 336.10 aufgewiesen, wogegen der korrekte Betreibungsregisterauszug von C. vom 23. August 2021 vier Seiten umfasst habe mit Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 42'297.50. Der gefälschte Betreibungsregisterauszug der Beschuldigten vom -6-