2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau sei anzuweisen, ein Strafverfahren zu eröffnen. 3. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 26. April 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. -3- 3.3. Mit Eingabe vom 26. April 2022 verzichtete die Beschuldigte auf eine Beschwerdeantwort. 3.4. Mit Eingabe vom 10. Mai 2022 nahm der Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Stellung. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: