6 StPO nicht sein Bewenden im Bestreiten der beiden Beschuldigten haben. Drängen sich weitere Ermittlungen auf, kann nicht von einem sachverhaltsmässig und rechtlich klaren Fall ausgegangen werden, weshalb eine Nichtanhandnahme diesbezüglich nicht erfolgen kann. Folglich ist die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 9. März 2022 aufzuheben.