entnehmen, dass die Korrespondenz über den Stand der Anmeldung mit den Mietinteressenten ausschliesslich per E-Mail erfolgt. Demnach müssten bei der D. AG weitere Korrespondenz mit dem Beschuldigten und/oder C. und damit weitere Anhaltspunkte im Zusammenhang mit der Einreichung der Betreibungsregisterauszüge zu finden sein. Bei der D. AG handelt es sich um eine professionelle Immobilienmaklerin. Es ist daher zu erwarten, dass entsprechend Dossiers geführt und auch selbst nach Abschluss des Mandats aufbewahrt werden. Im Polizeirapport vom 18. Dezember 2021 ist weiter festgehalten: "Zudem dürfte das Betreibungsamt R. nur Kenntnis vom manipulierten Betreibungsauszug von B., [...] haben".