4.3.2. Dem Anmeldeformular der D. AG für die Mietliegenschaft (Beschwerdebeilage 2) ist zu entnehmen, dass diesem zwingend ein aktueller Betreibungsregisterauszug beizulegen ist. Das Anmeldeformular wurde mit Datum vom 22. Januar 2019 durch den Beschuldigten sowie C. ausgefüllt und unterzeichnet, womit ohne Weiteres davon auszugehen ist, - 10 -