4.3. 4.3.1. In der Verzichtserklärung vom 24. Januar 2019 (Beschwerdebeilage 3) bestätigte der Beschwerdeführer gegenüber der D. AG den Erhalt der Betreibungsregisterauszüge. Es lässt sich daraus weiter entnehmen, dass es sich um Betreibungsregisterauszüge datiert vom 14. Januar 2019 handelt und dass (einzig) beim Beschuldigten ein Eintrag besteht. Diese Angaben stimmen mit denjenigen in den gefälschten Auszügen überein, weshalb davon auszugehen ist, dass der D. AG tatsächlich die gefälschten Auszüge eingereicht wurden.