Der Beschuldigte und C. bestreiten allerdings beide, die Betreibungsregisterauszüge der D. AG eingereicht zu haben und erklärten, sie hätten diese noch nie gesehen (Einvernahme des Beschuldigten vom 1. Dezember 2021, act. 102/Frage 26; Einvernahme von C. vom 1. Dezember 2021, act. 110/Frage 25).