3.6. Der Beschuldigte hält in seiner Duplik entgegen, hätte die D. AG als professionelles Unternehmen zu dieser Frage weitere Belege und Unterlagen gehabt, hätte sie diese dem Regionalen Betreibungsamt R. ebenfalls eingereicht. Der Beschwerdeführer hätte, würden der D. AG solche Dokumente vorliegen, diese problemlos von ihr erhältlich machen und vorlegen können.