Fr. 336.10 aufgewiesen, wogegen der korrekte Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten vom 23. August 2021 vier Seiten umfasst habe mit Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 42'297.50. Der gefälschte Betreibungsregisterauszug von C. vom 14. Januar 2019 habe eine Seite umfasst und keine Betreibungen oder Verlustscheine aufgewiesen, wogegen der korrekte Betreibungsregisterauszug von C. vom 24. August 2021 vier Seiten umfasst habe mit Verlustscheinen im Gesamtbetrag von Fr. 19'925.36. Der Beschuldigte habe anlässlich der Einvernahme bei der Kantonspolizei Aargau am 1. Dezember 2021 ausgesagt, dass alles, was die Wohnung betroffen habe, C. gemacht habe;