3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt in der angefochtenen Verfügung aus, das Regionale Betreibungsamt R. habe bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige gegen den Beschuldigten erhoben, da dieser den eigenen Betreibungsregisterauszug gefälscht und diesen der D. AG vorgelegt haben soll. Der gefälschte Betreibungsregisterauszug des Beschuldigten vom 14. Januar 2019 habe zwei Seiten umfasst und lediglich einen Verlustschein in Höhe von -6-