1. Mit Schreiben vom 16. Februar 2021 erstattete das Regionale Betreibungsamt R. bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung. Mit Bezugnahme auf die Anzeige des Regionalen Betreibungsamts R. wandte sich der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. März 2021 und 9. Juli 2021 an die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau und erklärte, am Verfahren gegen den Beschuldigten als Privat- bzw. Zivilkläger teilnehmen zu wollen, da ihm durch die "mutmassliche Strafsache" eine Schadenssumme von Fr. 30'000.00 entstanden sei.