an, am Abend zuvor Cannabis (2 Joints) konsumiert zu haben. Dies bestätigt der Beschwerdeführer sodann erneut in seiner Beschwerde. Es gibt keinerlei Hinweise, dass die durch die Angehörigen der Regionalpolizei Lenzburg im Protokoll vom 22. März 2022 dokumentierten Feststellungen nicht den tatsächlich gemachten entsprochen hätten. Aufgrund der körperlichen Anzeichen des Beschwerdeführers, seines Geständnisses sowie des positiven Drugwipe-Vortests lag somit ohne weiteres ein hinreichender Tatverdacht vor. Ebenso waren die Polizisten berechtigt, einen Drugwipe- Vortest durchzuführen (vgl. E. 2.2.1.3.).