1.2.2. Der Beschwerdeführer ist durch die Verfügung der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 23. März 2022 im Hinblick auf die Blut- und Urinentnahme sowie die Durchführung der ärztlichen Untersuchung aktuell nicht beschwert. Es liegt auf der Hand, dass keine weiteren Blutproben mehr abgenommen werden, nachdem dies am 22. März 2022 bereits erfolgt ist und wegen des inzwischen erfolgten Substanzabbaus ohnehin nutzlos wäre. Eine Urinasservierung war zwar offenbar nicht möglich, wird aber aufgrund der zeitlichen Verhältnisse auch nicht mehr vollzogen werden. Die ärztliche Untersuchung wurde ebenfalls bereits durchgeführt.