Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bestätigte die mündliche Anordnung der Abnahme einer Blut- und Urinprobe und deren Auswertung durch das Institut für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau sowie die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung mit Verfügung vom 23. März 2022. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 25. März 2022 zugestellte Verfügung erhob A. (fortan: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 1. April 2022 Beschwerde. 3.2. Auf die Einholung einer Vernehmlassung wurde verzichtet. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: