2. Der Pikett-Staatsanwalt ordnete wegen des Verdachts des Führens eines Motorfahrzeugs unter Einfluss von Betäubungsmitteln mündlich die Abnahme einer Blut- und Urinprobe und deren Auswertung sowie die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung an. Die Blutentnahme wie auch die ärztliche Untersuchung wurden gleichentags im Kantonsspital Aarau vorgenommen. Eine Urinasservierung war demgegenüber gemäss Vermerk im Polizeiprotokoll vom 22. März 2022 nicht möglich.