2.2. 2.2.1. Die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau begründete die Grundbuchsperre einerseits damit, dass sie beabsichtige, eine Ersatzforderung in Höhe der öffentlich-rechtlichen Schulden (Fr. bbb) zu beantragen. Der Beschwerdeführer werde dringend verdächtigt, zusammen mit seinem Bruder der D. Aktiven ohne Gegenleistung entzogen zu haben.