A. wird vorgeworfen, er und sein Bruder C. hätten der D., bei welcher sie Gesellschafter und Geschäftsführer bzw. Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung waren und über welche am tt.mm.jjjj der Konkurs eröffnet und am tt.mm.jjjj mangels Aktien wieder eingestellt worden ist, kurz vor ihrem Austreten aus der Gesellschaft Aktiven ohne Gegenleistung entzogen. 2. Mit Verfügung vom 18. März 2022 beschlagnahmte die kantonale Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau die Liegenschaft/Parzelle aaa an der X- Strasse in Q. und wies das Grundbuchamt Baden an, im Grundbuch bezogen auf das genannte Grundstück eine Grundbuchsperre anzumerken.