Im Rückweisungsverfahren ist ein zusätzlicher Aufwand von einer Stunde zu entschädigen (vgl. Stellungnahme des unentgeltlichen Rechtsvertreters vom 21. April 2022, in den Beschwerdeakten). Somit ergibt sich eine Entschädigung von 7 Stunden à Fr. 200.00, d.h. Fr. 1'400.00, zuzüglich Auslagen von praxisgemäss 3 % bzw. Fr. 42.00 und Mehrwertsteuer von 7.7% bzw. Fr. 111.03. Insgesamt ergibt sich eine Entschädigung von gerundet Fr. 1'553.00. Die Beschwerdekammer entscheidet: