3.2. Im Beschwerdeverfahren [Verfahrensnummer] hat der unentgeltliche Rechtsvertreter einen Aufwand von sechs Stunden à Fr. 250.00 zuzüglich -5- Auslagen und Mehrwertsteuer geltend gemacht. Dieser Aufwand erscheint gerechtfertigt, wobei der Stundenansatz auf Fr. 200.00 festzulegen ist (§ 9 Abs. 3bis AnwT Aargau).