Das Gesuch um Bestellung von Rechtsanwalt Julian Burkhalter als unentgeltlicher Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin für das Untersuchungsverfahren wurde abgelehnt. Auch für das Beschwerdeverfahren wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege für die Verfahrenskosten, nicht aber für den Beizug eines Rechtsvertreters gewährt.