3. 3.1. Die gegen diese Verfügung erhobene Beschwerde vom 19. April 2021 hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid [Verfahrensnummer und Datum] teilweise gut und gewährte der Beschwerdeführerin für die Kosten des Untersuchungsverfahren sowie für allfällige Vorschuss- und Sicherheitsleistungen die unentgeltliche Rechtspflege. Das Gesuch um Bestellung von Rechtsanwalt Julian Burkhalter als unentgeltlicher Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin für das Untersuchungsverfahren wurde abgelehnt.