2. 2.1. Am 27. Januar 2021 meldete Rechtsanwalt Julian Burkhalter, dass er die Beschwerdeführerin vertrete. Gleichzeitig ersuchte er um Akteneinsicht. 2.2. Am 18. Februar 2021 beantragte die Beschwerdeführerin, dass C. ihr eine Genugtuung von Fr. 3'000.00 sowie Schadenersatz von Fr. 100.00 zu bezahlen habe. Die Verfahrenskosten seien C. aufzuerlegen. Ausserdem sei ihr für das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und Rechtsanwalt Julian Burkhalter sei als ihr unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen, alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -3-