1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erliess am 10. Juni 2021 einen Strafbefehl gegen A. (nachfolgend Beschwerdeführerin) wegen rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz und Arbeitsaufnahme ohne Bewilligung sowie einen Strafbefehl gegen B. (nachfolgend Beschwerdeführer) wegen Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz. Beide Beschwerdeführer erhoben Einsprache gegen den jeweiligen Strafbefehl. 1.2. Am 22. Juli 2020 überwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau die beiden Strafbefehle zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Aarau.