Beschwerde- Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau, gegnerin Seetalplatz, Bahnhofstrasse 4, 5600 Lenzburg 1 Anfechtungs- Verfügungen der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 4. März 2022 gegenstand betreffend die Nichtzulassung des Verteidigers aufgrund einer Interessenkollision in der Strafsache gegen A._____ und B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: