Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers ist am Ende des Verfahrens von der zuständigen Instanz festzulegen (Art. 135 Abs. 2 StPO). Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft vom 10. März 2022 aufgehoben und die Kantonale Staatsanwaltschaft wird angewiesen, die im Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände unter Pos. 1, 2 und 8 vom 24. Februar 2022 aufgeführten Gegenstände zu versiegeln. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden auf die Staatskasse genommen. -8- Zustellung an: […]