Die Kantonspolizei teilte dem amtlichen Verteidiger gleichentags mit, dass eine Rückmeldung per E-Mail ausreiche. Am 9. März 2022 teilte der amtliche Verteidiger der Kantonspolizei mit, dass er an diesem Tag noch an der B. engagiert sei und am nächsten Tag Rückmeldung geben könne. Mit E-Mail vom 10. März 2022 beantragte der amtliche Verteidiger schliesslich die Siegelung einiger Positionen (E-Mailverkehr, Beilagen 4 und 5 zur Beschwerdeantwort der Kantonalen Staatsanwaltschaft).