und mit ihm die Möglichkeit der Siegelung zu besprechen. Schliesslich wurden dem amtlichen Verteidiger mit E-Mail vom 7. März 2022 die Verzeichnisse zu den beschlagnahmten Gegenständen und den Zufallsfunden zugestellt. Am 8. März 2022 informierte der amtliche Verteidiger die Kantonspolizei darüber, dass er die Liste der sichergestellten Positionen kurz mit dem Beschwerdeführer habe besprechen können und erkundigte sich, auf welchem Weg die Rückmeldung erfolgen solle. Die Kantonspolizei teilte dem amtlichen Verteidiger gleichentags mit, dass eine Rückmeldung per E-Mail ausreiche.