Mit E-Mail vom 3. März 2022 informierte die Kantonspolizei den amtlichen Verteidiger über die durchgeführte Hausdurchsuchung und den Umstand, dass Gegenstände sichergestellt worden seien. Sie ersuchte um Terminvorschläge in der Kalenderwoche 10 (7. - 13. März 2022), um dem Beschwerdeführer in Anwesenheit des amtlichen Verteidigers die Beschlagnahmungen vorzulegen -6-