richtigung des Beschwerdeführers oder des amtlichen Verteidigers) durchgeführten Hausdurchsuchung vom 24. Februar 2022 am 7. März 2022 per E-Mail zugestellt worden seien. Am 8. März 2022 habe der amtliche Verteidiger mit dem Beschwerdeführer telefonisch Rücksprache nehmen können, wobei er vom Beschwerdeführer beauftragt worden sei, noch weitere Abklärungen im Zusammenhang mit verschiedenen beschlagnahmten Gegenständen vorzunehmen.