2. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Verfahrensantrag: 1. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer insofern ein Replikrecht zu gewähren, als ihm Gelegenheit zu geben ist, auf eine Vernehmlassung oder Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zur vorliegenden Beschwerde zu replizieren." -3- 3.2. Mit Verfügung vom 28. März 2022 wurde der Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt.