3.3.2. Dem Beschwerdeführer wird im vorliegenden Verfahren u.a. vorgeworfen, seine Ehefrau mit dem Tod bedroht zu haben. Der Beschwerdeführer ist zwar nicht vorbestraft. Allerdings sprach ihn die Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm mit Strafbefehl vom 16. Juli 2021 der mehrfachen Drohung, mehrfachen Beschimpfung und Tätlichkeiten schuldig und verurteilte ihn u.a. zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je Fr. 100.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren. Auch damals bedrohte er seine Ehefrau mit dem Tod (vgl. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofin- gen-Kulm vom 16. Juli 2021).