Neben einer rechtskräftigen Verurteilung gilt der Nachweis auch bei einem glaubhaften Geständnis oder einer erdrückenden Beweislage als erbracht (BGE 143 IV 9 E. 2.3.1; Urteil des Bundesgerichts 1B_60/2022 vom 25. Februar 2022 E. 3.2).