Vor diesem Hintergrund erscheint ein Streit plausibel, da die Gefühle des Beschwerdeführers aufgrund des von ihm geschilderten Verhaltens seiner Frau verletzt wurden. Im Übrigen kam es schon am 10. Juni 2021 zu einem Streit zwischen den Ehepartnern, weil der Beschwerdeführer ein Bild seiner Ehefrau mit einem anderen Mann entdeckt hatte (Strafbefehl vom 16. Juli 2021, S. 1).